- Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§21 WEG).
Hierzu gehört:
1. Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
2. Ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
3. Abschluss angemessener Feuer- und Haftpflichtversicherungen
4. Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
5. Aufstellung des Wirtschaftsplans und einer ordentlichen Rechnungslegung
6. Erstellung der Jahresabrechnung
7. Durchsetzung von Duldungspflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft
8. Vorbereitung und Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung und deren Durchführung
9. Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
10. Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
11. Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
12. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
13. Auftragsvergabe
14. Sofortmaßnahmen
- Nebenkostenabrechnungen
Die Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen übernehmen wir gerne für Sie.
Fragen Sie nach einem individuellen Angebot zu Ihrem Objekt.